Marktgemeinde

Rudersdorf

Meldeamt

Meldezettel

Information für den Meldepflichtigen

1. Eine Anmeldung ist innerhalb von 3 Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von 3 Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. 

2. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Öffentliche  Urkunden,  aus  denen  Familien-  und  Vornamen,  Familiennamen vor  der  ersten Eheschließung,  Geburtsdatum,  Geburtsort  und  Staatsangehörigkeit  des  Unterkunftnehmers hervorgehen, z.B. Reisepass und Geburtskunde
  • Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein „weiterer Wohnsitz“ wird, ist vor oder gleichzeitig mit Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes  eine Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erforderlich.

3. Für  den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher  bitte den Meldezettel auf Vollständig- und Richtigkeit der Eintragungen, auch dann, wenn er von der Behörde ausgefertigt wird.

4. Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt  Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben. Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem  sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften. Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die „Wählerevidenz“ sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche  (z.B. Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich.

5. Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B. Kfz-Zulassung) begründen kann.

>> Meldezettel zum Download finden Sie hier: www.help.gv.at


Personen-/Meldeauskunft

In den Bundesländern kann die Meldeauskunft im Gemeindeamt erfolgen. Dafür werden zumindest folgende Daten benötigt:

  • Vorname der gesuchten Person
  • Nachname der gesuchten Person

 Bei einer Meldeauskunft fallen folgende Gebühren an:

  • Meldeauskunft unter Nutzung des zentralen Melderegisters: € 3,-
  • Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10


Wohnsitzerklärung

Der Bürgermeister ist gemäß §15a des Meldegesetzes 1991 ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen.