Kanalbenützungsgebühren
Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt berechnet:
- Der Grundbetrag pro Anschlussobjekt beträgt ab jährlich € 159,-.
- Zusätzlich wird je verbrauchtem Kubikmeter Trinkwasser beim angeschlossenen Objekt eine Jahresgebühr von € 1,37 eingehoben. Die Erfassung des Trinkwasserverbrauches als Grundlage für die Gebührenbemessung erfolgt über vorhandene Wasserzähler. Bei Objekten, bei denen kein Wasserzähler vorhanden ist oder kein ganzjähriger Wasserverbrauch vorliegt, wird der Wasserverbrauch aufgrund einer Durchschnittsverbrauchsberechnung von 45 m³ Trinkwasserverbrauch je Person (HWS und NWS) und Jahr mit Stichtag (jeweils der 1. Tag eines Quartals des Veranlagungsjahres, ds 01.01., 01.04., 01.07., 01.10) berechnet. Die Mindestverbrauchsbemessung eines Haushaltes beträgt 45 m³.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der Eigentümer der Anschlussgrundfläche verpflichtet. Miteigentümer schulden die Kanalbenützungsgebühr zur ungeteilten Hand. Dies gilt nicht, wenn die Eigentümer Wohnungseigentümer sind. In diesen Fällen kann aber, sofern ein gemeinsamer Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen erfolgen.
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