Friedhofsgebühren
Entgelt für die Benützung einer Grabstelle für zehn Jahre:
Erdgräber für einfachen Belag (Einzelgräber) | € 120,- |
Erdgräber für mehrfachen Belag (Doppelgräber) | € 168,- |
Erdgräber als Familiengräber | € 324,- |
Aschengrabstellen für einfachen Belag | € 120,- |
Aschengrabstellen für mehrfachen Belag | € 144,- |
Entgelt für die Beisetzung:
Beisetzung in Erdgräber mit Einfach- oder Mehrfachbelag, inkl. Erdcontainer | € 350,- |
Beisetzung einer Urne | € 50,- |
Beisetzung von Kindern unter 10 Jahren | € 80,- |
Entgelt für die Benützung einer Aufbahrungshalle:
Tagesentgelt für den 1. und 2. Benützungstag je | € 60,- |
für jeden weiteren Benützungstag je | € 20,- |
Entgelt für die Enterdigung:
Das Enterdigungsentgelt beträgt das Zweieinhalbfache des Beisetzungsentgeltes. Das Enterdigungsentgelt ist nur dann zu entrichten, wenn die Enterdigung der Leiche nicht auf Grund einer behördlichen Anordnung erfolgt.
Entgelt:
Aufstellung Urnensäule inkl. Fundament: € 170,00 pro Urnensäule
Entsorgung Kränze usw.: € 50,00 pro Grab