Gebühren für die Benützung der Abfallsammelstelle
Ab 01.01.2024 € 32 Euro netto pro vorhandener Nutzungseinheit (Wohneinheit sowie Betriebseinheit).
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Nutzungseinheiten (Wohneinheit sowie Betriebseinheit), die am Stichtag mit der Adresse auf einem im Pflichtbereich gelegenen Grundstück vorhanden sind.
Stichtag ist der 1. Tag eines jeden Quartals des Jahres der Abgabenvorschreibung (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.).
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