Online Amtstafel
Ergebnisse der Landtagswahl 2025
Informationsschreiben zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Mensch-Biber Konflikten
Im beiliegenden Schreiben von LH-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf finden Sie Informationen zu Förderungen bei Mensch-Biber Konflikten. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden File
InfoMensch-BiberKonflikteFoerderungen.pdf
Verordnung Führen und Halten von Tieren
VO Führen und Halten von Tieren.pdf
Prüfberichte Wasserversorgung
- PrüfberichtOrtsnetzRdf.-Berg, Bergstraße 7.pdf
- OrtsnetzRdf-Berg, Bergstraße 7.pdf
- 24322-GPPrüfberichtOrtsnetzRudersdorfBerg,Marbachstrasse170524.pdf
- 24322-PBewertungPrüfberichtOrtsnetzRudersdorf-Berg,Marbachstrasse170524.pdf
- UntersuchungsergebnisOrtsnetzprobe202023-12-07.pdf
- Untersuchungsergebnis Ortsnetzprobe 2023-06-19.pdf
- Prüfbericht des Trinkwassers aus dem Dobersdorfer Brunnen
- Prüfbericht des Trinkwassers aus dem Dobersdorfer Brunnen.pdf
- Wasseruntersuchungsergebnis_Dez 2022.pdf
- Untersuchungsergebnis_Wasserwerksgenossenschaft Rudersdorf_Juni 2022.pdf
Prüfbericht Untersuchungsergebnis Bergstraße/Weichenberg 191121 - Ortsnetz Rudersdorf-Berg
Prüfbericht Wasserversorgung Marbachstraße - Ortsnetz Rudersdorf-Berg
Prüfbericht Wasserversorgung der Wasserwerksgenossenschaft Rudersdorf
Prüfbericht Wasserversorgung Weichenberg - Ortsnetz Rudersdorf-Berg
Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut der Republik Österreich - Amt der Bgld. Landesregierung - Abt. 5 - Baudirektion Hauptreferat Wasserwirtschaft
Da vermehrt im Zuge von Begehungen entlang von Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, Grünschnittablagerungen im Abflussbereich der Gewässer vorgefunden werden, wird seitens des Verwalters des öffentlichen Wassergutes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Folgendes mitgeteilt:
Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung und unterliegt einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes. Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.
Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können
o den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
o die Instandhaltung der Gewässer erschweren
o die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen
o die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen
o bei Hochwässern zu Verklausungen führen
Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.
Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u.a. Besitzstörung, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme mittels Pumpen nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.
Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.