NEWS
Kundmachung geplante Änderung - 9. Änderung Flächenwidmungsplan
Die Marktgemeinde Rudersdorf beabsichtigt gem. § 2 Burgenländisches Raumplanungseinführungsgesetz die 9. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes.
Alle Grundstückseigentümer der KG Rudersdorf und der KG Dobersdorf werden gemäß § 2 Abs. 1 Bgld. Raumplanungseinführungsgesetz, LGBl. Nr. 50/2019 idgF, aufgefordert, gewünschte Flächenumwidmungen, geplante Grundteilungen und Bauvorhaben während der Amtsstunden im Gemeindeamt Rudersdorf mittels des aufliegenden Formulars binnen eines Monats ab Kundmachung bekannt zu geben. - Kundmachung per 2. Juni 2022
Formular als PDF-file beiliegend
Umwidmungsbegehren Fläwi2022.pdf