Übermittlung von schriftlichen Anbringen
VERKEHR ZWISCHEN BETEILIGTEN UND DER MARKTGEMEINDE RUDERSDORF
gilt ab 01. Juli 2019
(1) Für schriftliche Anbringen, die beim Gemeindeamt Rudersdorf einzubringen sind, werden gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG (ausschließlich) folgende technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt:
Post, Adresse: Marktgemeinde Rudersdorf, Kirchenplatz 1, 7571 Rudersdorf
Telefax, Nummer: 03382/71500-10
E-Mail, Adresse: post@rudersdorf.bgld.gv.at
(2) Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Marktgemeinde Rudersdorf sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Marktgemeinde Rudersdorf gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
(3) Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Gemeinde übermittelten Anbringen ist - insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.
(4) Für mittels E-Mail angebrachte Anbringen können ausschließlich (vgl. § 13 Abs. 2 AVG) folgende Formate verwendet werden:
Art | Bezeichnung | MIME-Type | Suffex |
Text | ASCII | text/plain | *.TXT |
Dokument | PDF 1.35 | application/pdf | *.PDF |
Grafik | JPEG | image/jpeg | *.JPG |
(5) Spam-Mails und E-Mails, die Schadsoftware (Computerviren, Spyware udgl.) enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert.
(6) Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an das Gemeindeamt unter der Telefonnummer 03382/71500 zu richten.
Amtsstunden und Parteienverkehr
Gemäß § 13 Abs. 5 AVG werden für das Gemeindeamt Rudersdorf folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt und kundgemacht:
Montag und Donnerstag: 7.30 bis 12.30 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 13.00 Uhr
Keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 02.11., 11.11., 24.12. und 31.12 sowie Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr.
Bankverbindung
Für die Marktgemeinde Rudersdorf besteht folgende Bankverbindung zur Einzahlung von Gebühren, Abgaben und Kostenersätzen:
Bankinstitut: Raiffeisenbezirksbank Jennersdorf
BIC: RBBAT2E034
IBAN: AT94 3303 4000 0130 0102
Internet
Kundmachungen i.S.d. §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen der Marktgemeinde Rudersdorf können auch im Internet auf der Seite www.rudersdorf.at erfolgen.