Marktgemeinde

Rudersdorf

Übermittlung von schriftlichen Anbringen 

VERKEHR ZWISCHEN BETEILIGTEN UND DER MARKTGEMEINDE RUDERSDORF

 gilt ab 01. Juli 2019 

(1) Für schriftliche Anbringen, die beim Gemeindeamt Rudersdorf einzubringen sind, werden gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG (ausschließlich) folgende technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt: 

Post, Adresse: Marktgemeinde Rudersdorf, Kirchenplatz 1, 7571 Rudersdorf

Telefax, Nummer: 03382/71500-10

E-Mail, Adresse: post@rudersdorf.bgld.gv.at 

(2) Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Marktgemeinde Rudersdorf sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Marktgemeinde Rudersdorf gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden. 

(3) Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Gemeinde übermittelten Anbringen ist - insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt. 

(4) Für mittels E-Mail angebrachte Anbringen können ausschließlich (vgl. § 13 Abs. 2 AVG) folgende Formate verwendet werden: 

Art

Bezeichnung

MIME-Type

Suffex

Text

ASCII

text/plain

*.TXT

Dokument

PDF 1.35
RTF
MS Office Word
MS Office Exel
MS Office PowerPoint

application/pdf
application/rtf
application/msword
application/msexel
application/mspowerpoint

*.PDF
*.RTF
*.DOCX
*.XLSX
*.PPTX 

Grafik

JPEG

image/jpeg

*.JPG

(5) Spam-Mails und E-Mails, die Schadsoftware (Computerviren, Spyware udgl.) enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert. 

(6) Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an das Gemeindeamt unter der Telefonnummer 03382/71500 zu richten.  

Amtsstunden und Parteienverkehr 

Gemäß § 13 Abs. 5 AVG werden für das Gemeindeamt Rudersdorf folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt und kundgemacht: 

Montag und Donnerstag: 7.30 bis 12.30 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr

Mittwoch: 7.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag: 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 7.30 bis 13.00 Uhr 

Keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 02.11., 11.11., 24.12. und 31.12 sowie Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr. 

Bankverbindung 

Für die Marktgemeinde Rudersdorf besteht folgende Bankverbindung zur Einzahlung von Gebühren, Abgaben und Kostenersätzen:

Bankinstitut: Raiffeisenbezirksbank Jennersdorf

BIC: RBBAT2E034

IBAN: AT94 3303 4000 0130 0102

Internet 

Kundmachungen i.S.d. §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen der Marktgemeinde Rudersdorf können auch im Internet auf der Seite www.rudersdorf.at erfolgen.