Online Amtstafel
Kundmachung betreffend Ausschreibung und Durchführung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Rudersdorf vom 17. Mai2024
Kundmachung der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14.Mai 2024 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Rudersdorf
LGBl26-2024_sigKundmachungBgmwahl.pdf
Kundmachung Ausschreibung Wahl Feuerwehr Rudersdorf-Berg2024
In der Beilage können Sie die Kundmachung zur Wahl des Kommandaten und Kommandantenstellvertreters der Feuerwehr Rudersdorf-Berg am 23. Juni 2024 einsehen.
Kundmachung Ausschreibung Wahl FFRudersdorf-Berg202024.pdf
Kundmachung Gemeindewahlbehörde
Kundmachung Gemeindewahlbehörde.pdf
Kundmachung Ausschreibung Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
KundmachungEuropawahl2024.pdf
Verordnung Führen und Halten von Tieren
VO Führen und Halten von Tieren.pdf
Presseinfo Mülltrennung 2023
Presseinfo Muelltrennung 2023.pdf
Prüfberichte Wasserversorgung
- 24322-GPPrüfberichtOrtsnetzRudersdorfBerg,Marbachstrasse170524.pdf
- 24322-PBewertungPrüfberichtOrtsnetzRudersdorf-Berg,Marbachstrasse170524.pdf
- UntersuchungsergebnisOrtsnetzprobe202023-12-07.pdf
- Untersuchungsergebnis Ortsnetzprobe 2023-06-19.pdf
- Prüfbericht des Trinkwassers aus dem Dobersdorfer Brunnen
- Prüfbericht des Trinkwassers aus dem Dobersdorfer Brunnen.pdf
- Wasseruntersuchungsergebnis_Dez 2022.pdf
- Untersuchungsergebnis_Wasserwerksgenossenschaft Rudersdorf_Juni 2022.pdf
Prüfbericht Untersuchungsergebnis Bergstraße/Weichenberg 191121 - Ortsnetz Rudersdorf-Berg
Prüfbericht Wasserversorgung Marbachstraße - Ortsnetz Rudersdorf-Berg
Prüfbericht Wasserversorgung der Wasserwerksgenossenschaft Rudersdorf
Prüfbericht Wasserversorgung Weichenberg - Ortsnetz Rudersdorf-Berg
Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut der Republik Österreich - Amt der Bgld. Landesregierung - Abt. 5 - Baudirektion Hauptreferat Wasserwirtschaft
Da vermehrt im Zuge von Begehungen entlang von Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, Grünschnittablagerungen im Abflussbereich der Gewässer vorgefunden werden, wird seitens des Verwalters des öffentlichen Wassergutes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Folgendes mitgeteilt:
Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung und unterliegt einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes. Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.
Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können
o den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
o die Instandhaltung der Gewässer erschweren
o die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen
o die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen
o bei Hochwässern zu Verklausungen führen
Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.
Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u.a. Besitzstörung, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme mittels Pumpen nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.
Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.