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Sachkundennachweis für Hundehalter:innen - Bedarfserhebung für kostenloses Kursangebot für die Jahre 2026 und 2027

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Wichtige Mitteilung für aktuelle und zukünftige Hundehalter:innen!

 

Seit Juli 2026 ist vor dem Beginn einer Hundehaltung für jede/n zukünftigen Hundehalter:in ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundenachweis für Hunde zu erbringen.

Dabei handelt es sich um einen theoretischen Teil, der im Ausmaß von 4 Stunden vorgesehen ist und vor Übernahme eines Hundes zu absolvieren ist, und einen praktischen Teil, der innerhalb des ersten Jahres mit dem eigenen Hund im Ausmaß von 2 Praxisstunden nachgewiesen werden muss.

Bei der Meldung eines Hundes in der Gemeinde ist daher künftig auch ein entsprechender Sachkundenachweis vorzulegen. Davon betroffen sind daher nicht nur "neue" Hundehalter:innen, sondern auch Hundehalter:innen, die ihre Hunde bis zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht in der Gemeinde gemeldet haben.

Die Kurse sind in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.

Um die Gemeinden bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen, werden vom Land bedarfsgerecht Kurse in den Jahren 2026 und 2027 in den Gemeinden als Service für die Gemeinden angeboten.

Diese Kurse werden von Tierärztin Dr.in. Gabriele Velich, ehemalige Tierschutzombudsfrau und Verhaltenstherapeutin für Hunde, gehalten und werden für die Bürger:innen ihrer Gemeinde kostenlos sein.

 

Um die Abhaltung der Kurse koordinieren zu können, werden die Hundehalter:innen gebeten, Ihren Bedarf in der Gemeinde bekanntzugeben, um weitere Koordinationen durchführen zu können. Als Termin für die Bedarfserhebung bitten wir Sie, bis längstens Freitag, 16.10.2026, uns Ihren Bedarf bekanntzugeben.

Die Veranstaltung wird je nach Bedarf im Gemeindeamt oder Kultursaal stattfinden.

Weitere Informationen können Sie auch unter der Internetseite: https://tierwissen.at/