Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Rudersdorf auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Damit wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
- Bildmarke gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG
- Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert." gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur gemäß § 20 E-GovG
Weitere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Nachfolgend finden Sie die Veröffentlichung der Bildmarke MARKTGEMEINDE RUDERSDORF gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur und elektronische Signaturprüfung
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Rudersdorf
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Rechtsmittelbelehrung
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
- persönlich/postalisch
- per E-Mail
- per Fax

